Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sozialgesetzbuch
Sozialgesetzbuch,Abk. SGB, umfassendes Gesetzeswerk, das die wesentlichsten Sozialgesetze zu einer einheitl. Kodifikation des Sozialrechts zusammenfassen soll. Urspr. auf zehn Bücher angelegt, sind bis jetzt in Kraft: I. Allg. Teil, III. Arbeitsförderung (unter Aufhebung des Arbeitsförderungs-Ges. von 1969), IV. Sozialversicherung - Gemeinsame Vorschriften, V. Gesetzl. Krankenversicherung, VI. Gesetzl. Rentenversicherung, VII. Gesetzl. Unfallversicherung, VIII. Kinder- und Jugendhilfe, X. Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten, XI. Soziale Pflegeversicherung. Daneben bleiben wichtige Sozialgesetze vorerst außerhalb des SGB in Kraft, z. B. das Bundessozialhilfe-Gesetz.
Sozialgesetzbuch,Abk. SGB, umfassendes Gesetzeswerk, das die wesentlichsten Sozialgesetze zu einer einheitl. Kodifikation des Sozialrechts zusammenfassen soll. Urspr. auf zehn Bücher angelegt, sind bis jetzt in Kraft: I. Allg. Teil, III. Arbeitsförderung (unter Aufhebung des Arbeitsförderungs-Ges. von 1969), IV. Sozialversicherung - Gemeinsame Vorschriften, V. Gesetzl. Krankenversicherung, VI. Gesetzl. Rentenversicherung, VII. Gesetzl. Unfallversicherung, VIII. Kinder- und Jugendhilfe, X. Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten, XI. Soziale Pflegeversicherung. Daneben bleiben wichtige Sozialgesetze vorerst außerhalb des SGB in Kraft, z. B. das Bundessozialhilfe-Gesetz.