Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sortenschutz
Sortenschutz,dem Patent ähnl. gewerbl. Schutzrecht für neu gezüchtete oder entdeckte Pflanzensorten (S.-Gesetz i. d. F. v. 19. 12. 1997). Der S. wird dem Ursprungszüchter oder Entdecker einer Sorte nach Anmeldung und Prüfung durch das Bundessortenamt erteilt. Schutzdauer: i. d. R. 25, bei bestimmten Pflanzen 30 Jahre.
Sortenschutz,dem Patent ähnl. gewerbl. Schutzrecht für neu gezüchtete oder entdeckte Pflanzensorten (S.-Gesetz i. d. F. v. 19. 12. 1997). Der S. wird dem Ursprungszüchter oder Entdecker einer Sorte nach Anmeldung und Prüfung durch das Bundessortenamt erteilt. Schutzdauer: i. d. R. 25, bei bestimmten Pflanzen 30 Jahre.