Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sondervermögen
Sondervermögen,ein Vermögen, das an besondere Zwecke gebunden ist und für das daher eine besondere gesetzl. Regelung hinsichtlich seiner Verwaltung, der Verfügungsmacht des Inhabers oder der Schuldenhaftung gilt, das aber keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, z. B. der nicht auseinander gesetzte Nachlass, die Konkursmasse oder die versch. Vermögensmassen bei der ehel. Gütergemeinschaft. Als S. wird auch das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Vermögen eines Investmentfonds bezeichnet. Im öffentl. Recht ist ein S. eine verwaltungsmäßig vom übrigen öffentl. Vermögen getrennte und zur Erfüllung spezieller Aufgaben bestimmte Vermögensmasse, für die meist ein besonderer Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan geführt wird (Sonderhaushalt).
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