Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sondernutzung
Sondernutzung,der über den Gemeingebrauch hinausgehende Gebrauch öffentl. Sachen (z. B. Verlegen von Kabeln an einer Straße); die S. ist erlaubnispflichtig, Gebühren können erhoben werden.
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