Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sondermüll
Sondermüll(Sonderabfälle), umgangssprachliche Bez. für (meist industrielle) Abfälle, die sich aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und/oder Umwelt nicht zus. mit dem Hausmüll behandeln und beseitigen lassen. Nach der Abfallbestimmungs-VO von 1990 werden Sonderabfälle als »bes. überwachungsbedürftige Abfälle« definiert. Zum S. zählen insbesondere Giftstoffe (Ölschlämme, Säuren, Laugen u. a.), Krankenhausabfälle, Klärschlämme, Altreifen. S. wird v. a. in S.-Deponien (z. B. Untertagedeponien) abgelagert oder in S.-Verbrennungsanlagen verbrannt. S. darf mit Sondergenehmigung ins Ausland exportiert werden, ab 1998 ist die Ausfuhr aus den OECD-Staaten verboten.
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