Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sonderabschreibung
Sonderabschreibung,Abschreibung, die aus finanz- oder wirtschaftspolit. Gründen entweder zusätzlich zur normalen Absetzung für Wertminderungen des Anlagevermögens (Bewertungsfreiheit, S. i. e. S.) oder als erhöhte Absetzung anstelle der normalen Abschreibung (S. i. w. S.) zugelassen wird. S. zählen zu den Steuervergünstigungen und werden u. a. zur Förderung des Mittelstandes oder bestimmter Regionen angewendet (z. B. in den neuen Bundesländern zur Förderung von Investitionen bzw. Baumaßnahmen).
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