Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Soll
Soll,1) Buchführung: linke Seite des Kontos; bei Aktivkonten Eintragung der Vermögenszunahme, bei Passivkonten der Schuldenabnahme; Ggs.: Haben. Bei Erfolgskonten werden auf der S.-Seite die Aufwendungen ausgewiesen.
2) Rechnungswesen: Summe der in einem Rechnungsabschnitt erwarteten Einnahmen und Ausgaben (S.-Einnahmen, S.-Ausgaben).
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