Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag,ein seit 1995 (Ges. v. 23. 6. 1993) als Ergänzungsabgabe erhobener Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 7,5 % der Lohn-, Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld (Aufkommen 1997: 25,9 Mrd. DM, 1998: 20,3 Mrd. DM). Die Einführung des S. wurde v. a. begründet mit dem besonderen Mittelbedarf im Zusammenhang mit der dt. Einheit. Der Erhebungszeitraum ist nicht befristet. Nach einer früh einsetzenden Diskussion über einen schrittweisen Abbau wurde der S. zum 1. 1. 1998 auf 5,5 % gesenkt. Ein gleichartiger, befristeter S. war vom 1. 7. 1991 bis zum 30. 6. 1992 erhoben worden.
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