Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Solicitor
Solicitor[sə'lɪsɪtə; engl., zu lat. sollicitare »veranlassen«] der, in Großbritannien, Irland und Teilen Australiens der Anwalt, der nur vor niederen Gerichten auftreten darf. Hauptaufgabe ist die Beratung in allen Rechtsangelegenheiten einschließlich der Vorbereitung von Prozessen für den Barrister sowie all jene Beurkundungen, die in Dtl. Aufgabe des Notars sind. Ein Mandant kann sich nur über einen S. an einen Barrister wenden.
Solicitor[sə'lɪsɪtə; engl., zu lat. sollicitare »veranlassen«] der, in Großbritannien, Irland und Teilen Australiens der Anwalt, der nur vor niederen Gerichten auftreten darf. Hauptaufgabe ist die Beratung in allen Rechtsangelegenheiten einschließlich der Vorbereitung von Prozessen für den Barrister sowie all jene Beurkundungen, die in Dtl. Aufgabe des Notars sind. Ein Mandant kann sich nur über einen S. an einen Barrister wenden.