Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sklaverei
Sklaverei,die völlige rechtliche und wirtsch. Abhängigkeit eines Menschen (Sklave) als Eigentum eines anderen (Sklavenhalter). Die S. bildete v. a. im Altertum eine entscheidende Wirtschaftsgrundlage, behielt aber auch später außerhalb Europas, wo die Leibeigenschaft grundsätzlich von S. zu unterscheiden ist, Bedeutung. Sklaven wurden als Arbeitskräfte in den verschiedensten Bereichen (Landwirtschaft, Gewerbe, Bergbau, Hausdienst, im Röm. Reich auch als Gladiatoren) eingesetzt; ein Teil von ihnen erlangte Vertrauensstellungen (Ärzte, Lehrer) und vereinzelt sogar hohe Ämter. Das i. d. R. gesetzlich geregelte Eigentumsrecht der Sklavenhalter ließ auch den Verkauf und die Bestrafung (sogar die Tötung) des Sklaven zu. Urspr. gerieten hauptsächlich Kriegsgefangene in die S., die sich später aber auch auf Menschenraub, Schuldknechtschaft, Bestrafung und unfreie Geburt gründete. - S. gab es schon in den altoriental. Kulturen Vorderasiens. Im antiken Griechenland nahm erst seit dem 6. Jh. v. Chr. der Sklavenhandel größeres Ausmaß an; im Röm. Reich erlebte die S. ihren eigentl. Aufschwung seit dem 2. Jh. v. Chr. als Folge der röm. Eroberungszüge im O (Hunderttausende von versklavten Kriegsgefangenen); es kam wiederholt zu Sklavenaufständen (Sklavenkriege, Spartacus). In den Ländern Nordafrikas und Vorderasiens hielt sich die S. bis in die Neuzeit hinein (in Saudi-Arabien erst 1963 abgeschafft). Einen neuen Höhepunkt erreichte die S. vom 16. bis 18. Jh. durch den transatlant. Sklavenhandel der europ. Kolonialmächte nach Amerika. 1542 hatte die span. Krone für Spanisch-Amerika und 1570 (endgültig 1758) die portugies. Krone für Brasilien unter dem Einfluss der kath. Kirche die Versklavung der Indianer verboten; an ihre Stelle traten aus Afrika verschleppte Sklaven. In den brit. Kolonien Nordamerikas trat die S. erst spät auf. 1619 waren die ersten afrikan. Sklaven nach Virginia gebracht worden. 1860 lebten in den USA rd. 4 Mio. schwarze Sklaven; ihr Einsatz in der Landwirtschaft (v. a. auf den Baumwollplantagen) wurde zur Grundlage des sozialen und ökonom. Systems des amerikan. Südens.
Erst mit der Aufklärung entstand im 18. Jh. eine Antisklavereibewegung (Abolitionismus, Abolition). 1807 wurde Sklavenhandel auf brit. Schiffen verboten. 1815 fasste der Wiener Kongress einen gemeinsamen europ. Beschluss gegen die S. Im brit. Kolonialreich wurde die S. 1833, in den frz. Kolonien 1848, in den niederländ. Kolonien seit 1863 und in Brasilien 1888 aufgehoben. In den USA, wo die S. in den N-Staaten 1804 abgeschafft worden war, war die Sklavenfrage ein Hauptmotiv für den Sezessionskrieg: Ein Verbot der S. fand als 13. Zusatz Eingang in die Verfassung. Die internat. Zusammenarbeit zur Bekämpfung der S. wurde 1926 vom Völkerbund durch die Antisklavereiakte verstärkt. Trotz Ächtung der S. durch die Menschenrechtskonvention der UN (1948) gibt es bis heute v. a. in der Dritten Welt sklavereiähnl. Formen der Abhängigkeit.
▣ Literatur:
Brockmeyer, N.: Antike S. Darmstadt 21987.
⃟ Höfling, H.: Römer - Sklaven - Gladiatoren. Der Spartakusaufstand. Sonderausg. Darmstadt 1987.
⃟ Parish, P. J.: Slavery: history and historians. New York 1989.
⃟ S. in Afrika, hg. v. H. Bley u. a. Pfaffenweiler 1991.
Sklaverei,die völlige rechtliche und wirtsch. Abhängigkeit eines Menschen (Sklave) als Eigentum eines anderen (Sklavenhalter). Die S. bildete v. a. im Altertum eine entscheidende Wirtschaftsgrundlage, behielt aber auch später außerhalb Europas, wo die Leibeigenschaft grundsätzlich von S. zu unterscheiden ist, Bedeutung. Sklaven wurden als Arbeitskräfte in den verschiedensten Bereichen (Landwirtschaft, Gewerbe, Bergbau, Hausdienst, im Röm. Reich auch als Gladiatoren) eingesetzt; ein Teil von ihnen erlangte Vertrauensstellungen (Ärzte, Lehrer) und vereinzelt sogar hohe Ämter. Das i. d. R. gesetzlich geregelte Eigentumsrecht der Sklavenhalter ließ auch den Verkauf und die Bestrafung (sogar die Tötung) des Sklaven zu. Urspr. gerieten hauptsächlich Kriegsgefangene in die S., die sich später aber auch auf Menschenraub, Schuldknechtschaft, Bestrafung und unfreie Geburt gründete. - S. gab es schon in den altoriental. Kulturen Vorderasiens. Im antiken Griechenland nahm erst seit dem 6. Jh. v. Chr. der Sklavenhandel größeres Ausmaß an; im Röm. Reich erlebte die S. ihren eigentl. Aufschwung seit dem 2. Jh. v. Chr. als Folge der röm. Eroberungszüge im O (Hunderttausende von versklavten Kriegsgefangenen); es kam wiederholt zu Sklavenaufständen (Sklavenkriege, Spartacus). In den Ländern Nordafrikas und Vorderasiens hielt sich die S. bis in die Neuzeit hinein (in Saudi-Arabien erst 1963 abgeschafft). Einen neuen Höhepunkt erreichte die S. vom 16. bis 18. Jh. durch den transatlant. Sklavenhandel der europ. Kolonialmächte nach Amerika. 1542 hatte die span. Krone für Spanisch-Amerika und 1570 (endgültig 1758) die portugies. Krone für Brasilien unter dem Einfluss der kath. Kirche die Versklavung der Indianer verboten; an ihre Stelle traten aus Afrika verschleppte Sklaven. In den brit. Kolonien Nordamerikas trat die S. erst spät auf. 1619 waren die ersten afrikan. Sklaven nach Virginia gebracht worden. 1860 lebten in den USA rd. 4 Mio. schwarze Sklaven; ihr Einsatz in der Landwirtschaft (v. a. auf den Baumwollplantagen) wurde zur Grundlage des sozialen und ökonom. Systems des amerikan. Südens.
Erst mit der Aufklärung entstand im 18. Jh. eine Antisklavereibewegung (Abolitionismus, Abolition). 1807 wurde Sklavenhandel auf brit. Schiffen verboten. 1815 fasste der Wiener Kongress einen gemeinsamen europ. Beschluss gegen die S. Im brit. Kolonialreich wurde die S. 1833, in den frz. Kolonien 1848, in den niederländ. Kolonien seit 1863 und in Brasilien 1888 aufgehoben. In den USA, wo die S. in den N-Staaten 1804 abgeschafft worden war, war die Sklavenfrage ein Hauptmotiv für den Sezessionskrieg: Ein Verbot der S. fand als 13. Zusatz Eingang in die Verfassung. Die internat. Zusammenarbeit zur Bekämpfung der S. wurde 1926 vom Völkerbund durch die Antisklavereiakte verstärkt. Trotz Ächtung der S. durch die Menschenrechtskonvention der UN (1948) gibt es bis heute v. a. in der Dritten Welt sklavereiähnl. Formen der Abhängigkeit.
▣ Literatur:
Brockmeyer, N.: Antike S. Darmstadt 21987.
⃟ Höfling, H.: Römer - Sklaven - Gladiatoren. Der Spartakusaufstand. Sonderausg. Darmstadt 1987.
⃟ Parish, P. J.: Slavery: history and historians. New York 1989.
⃟ S. in Afrika, hg. v. H. Bley u. a. Pfaffenweiler 1991.