Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sitzungspolizei
Sitzungspolizei,durch den vorsitzenden Richter oder das Richterkollegium ausgeübte richterl. Verfahrenstätigkeit, die der Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung in der mündl. Verhandlung dient (§§ 176-183 GVG).
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