Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sitz
Sitz,Hauptniederlassung einer Handelsgesellschaft; für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vorgeschrieben. Der S. ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Sitz,Hauptniederlassung einer Handelsgesellschaft; für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vorgeschrieben. Der S. ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.