Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sittenwidrigkeit
Sittenwidrigkeit,Verstoß gegen die guten Sitten, also ein Verstoß »gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden«, welches nicht ein für allemal feststeht, sondern das zeitl. Wandel unterliegt. - Sittenwidrige Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge mit wucher. Klauseln, Knebelungsverträge) sind nichtig (§ 138 BGB).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Sittenwidrigkeit