Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sittengesetz
Sittengesetz,Norm zur Begründung und Beurteilung menschl. Handelns. Nach I. Kant findet das S. seinen Ausdruck in der Formel des kategorischen Imperativs. - Das GG der Bundesrep. Dtl. erklärt das S. in Art. 2 Abs. 1 zu einer wesentl. Grenze der jedem in der Entfaltung seiner Persönlichkeit zugesicherten Freiheit; entscheidend sind die Wertvorstellungen, die nach allgemeinen sittl. Urteil für die Rechtsgemeinschaft bestimmend sind.
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