Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sistierung
Sistierung[zu lat. sistere »anhalten«], die polizeil. Festnahme von Personen zur Feststellung von Personalien, im Unterschied zur vorläufigen Festnahme. S. ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (z. B. bei Strafverfolgung durch die Polizeibehörden nach § 163 b,c StPO) und nur, wenn die Personalien nicht an Ort und Stelle festgestellt werden können.
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