Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sichtflug
Sichtflug(VFR-Flug), die Führung eines Luftfahrzeugs ohne Überwachung und Lenkung durch den Flugsicherungs-Kontrolldienst, wobei die Vorschriften der S.-Regeln (engl. visual flight rules, Abk. VFR) zu beachten sind. Zum Schutz des Instrumentenflugverkehrs ist in Dtl. der S. oberhalb der Flugfläche 100 (rd. 3 000 m Höhe) sowie in besonderen S.-Beschränkungsgebieten (Verkehrsflughäfen mit hohem Verkehrsaufkommen) verboten.
Sichtflug(VFR-Flug), die Führung eines Luftfahrzeugs ohne Überwachung und Lenkung durch den Flugsicherungs-Kontrolldienst, wobei die Vorschriften der S.-Regeln (engl. visual flight rules, Abk. VFR) zu beachten sind. Zum Schutz des Instrumentenflugverkehrs ist in Dtl. der S. oberhalb der Flugfläche 100 (rd. 3 000 m Höhe) sowie in besonderen S.-Beschränkungsgebieten (Verkehrsflughäfen mit hohem Verkehrsaufkommen) verboten.