Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sicherungsverfahren
Sicherungsverfahren,das auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu betreibende Verfahren auf selbstständige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (z. B. Einweisung in eine psychiatr. Klinik), wenn ein Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgeführt werden kann (§§ 413-416 StPO).
Sicherungsverfahren,das auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu betreibende Verfahren auf selbstständige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (z. B. Einweisung in eine psychiatr. Klinik), wenn ein Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgeführt werden kann (§§ 413-416 StPO).