Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sicherheitsgurt
Sicherheitsgurt(Anschnallgurt), hochfester Gurt in Kfz und Flugzeugen, der die Insassen auf dem Sitz festhält und vor Aufprallverletzungen schützen soll. In Kraftfahrzeugen wird überwiegend der Dreipunktgurt verwendet. Eine Verminderung des Gurtwegs bis zur Arretierung lässt sich durch einen zusätzl. Gurtstraffer erzielen. Dieser wird durch ein elektron. oder mechan. Auslösesystem bei einem Frontalaufprall aktiviert.
In Dtl. müssen S. nach § 21a StVO während der Fahrt angelegt werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 m sind, dürfen im Kfz auf Sitzen, für die S. vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn amtlich genehmigte Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden. Ausnahmen sind rechtlich geregelt. Verstöße gegen die Anschnallpflicht werden mit Geldbuße bedroht und führen ggf. zur Minderung von Schadensersatzansprüchen. - Anschnallpflicht besteht auch in Österreich und der Schweiz.
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