Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Shintō
Shintō[ʃ-; sinojapan. »Weg der Götter, Geister«] der (Shintoismus, Schintoismus), der chines.-japan. Name für die einheim. Religion Japans nach Einführung des Buddhismus (552 n. Chr.). Ihre japan. Bez. ist Kami no michi (»Weg der kami [Gottheiten]«). - Neben der Naturverehrung kennzeichnen Ahnenkult und die Verehrung der den Klanen gemeinsamen Klangottheiten den Shintō. Die Ahnen werden als allzeit existent und in ihren Gemeinschaften (Familie, Klan) weiterlebend angesehen und verehrt. - Als Schöpfer Japans gelten die Erdmutter Izanami und der Himmelsvater Izanagi, der die Herrschaft über den Himmel der Sonnengöttin Amaterasu übergab. Sie ernannte ihren Enkel Ninigi zum Herrscher über Japan. Er gilt als göttl. Ahnherr der bis heute herrschenden Dynastie. Deren jeweiliges Oberhaupt ist der Tenno (»Himmelsherrscher«), der Kaiser Japans, in dem das traditionelle japan. Denken die sichtbare Manifestation des Willens der Sonnengöttin Amaterasu sieht. - Der Kult des S. besteht vornehmlich in der Darbringung von Zweigen des Kirschbaumes und in Speiseopfern sowie rituellen Gebeten und wird sowohl als Familienkult als auch offiziell an den mit Miya (»erlauchtes Haus«) bezeichneten Schreinen vollzogen. Die shintoist. Ethik betont Pflichttreue, Ehrlichkeit und Selbstbeherrschung, zusammengefasst im Ideal des »lauteren Herzens« (Magokoro). Die Kodifizierung hl. Texte erfolgte im 8. Jh. im Kojiki. - Der S. erlebte zahlr. Wandlungen, v. a. als Folge seiner Begegnung und Auseinandersetzung mit dem seit dem 6. Jh. nach Japan gekommenen Buddhismus. In der Folge einer die nat. Traditionen betonenden Restaurationspolitik wurde der S. 1868 zum Staatskult erhoben, 1945 auf alliierten Befehl als solcher v. a. wegen der mit ihm verbundenen totalitär-chauvinist. Gedanken (Japan als auserwähltes »göttl. Land«) verboten.
Literatur:
Naumann, N.: Die einheim. Religion Japans, Bd. 1 Leiden 1988.
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