Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
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Share['ʃeə; engl. »Anteil«] der, angloamerikan. Recht: Anteilsrecht an einer Kapitalgesellschaft. Der S. wird (im Unterschied zur dt. Aktie) nicht in einer Urkunde verbrieft. Das Anteilsrecht wird durch Eintragung in das Mitgliedsregister der Gesellschaft, die über die Beteiligung ein beglaubigtes Zertifikat ausstellt, erworben.
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