Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sezession
Sezession[lat. »Absonderung«, »Trennung«] die,
1) Kunst: (Secession) die bewusste und programmat. Abspaltung von Künstlergruppen von herkömml., oft offiziellen Künstlervereinigungen wie auch der Zusammenschluss von Künstlern mit neuen Zielen. S.-Bewegungen entwickelten sich in verschiedenen europ. Kunstzentren fast gleichzeitig seit Ende des 19. Jh., bes. in Dtl. und Österreich; sie wandten sich gegen die akadem. Malerei. 1892 wurde die Münchener S. u. a. von F. von Stuck, F. von Uhde und W. Trübner gegründet; die Berliner S. entstand 1898 (M. Liebermann, W. Leistikow). Die wichtigste S. wurde die 1897 gegr. Wiener S., die der österr. Variante des Jugendstils den Namen Sezessionsstil gab (Hauptvertreter: G. Klimt, Koloman Moser, J. M. Olbrich).
2) Völkerrecht: Abtrennung eines Gebietsteiles eines Staates gegen dessen Willen durch die dort ansässige Bev. mit dem Ziel, einen neuen Staat zu bilden oder sich einem bestehenden Staat anzuschließen.
Sezession[lat. »Absonderung«, »Trennung«] die,
1) Kunst: (Secession) die bewusste und programmat. Abspaltung von Künstlergruppen von herkömml., oft offiziellen Künstlervereinigungen wie auch der Zusammenschluss von Künstlern mit neuen Zielen. S.-Bewegungen entwickelten sich in verschiedenen europ. Kunstzentren fast gleichzeitig seit Ende des 19. Jh., bes. in Dtl. und Österreich; sie wandten sich gegen die akadem. Malerei. 1892 wurde die Münchener S. u. a. von F. von Stuck, F. von Uhde und W. Trübner gegründet; die Berliner S. entstand 1898 (M. Liebermann, W. Leistikow). Die wichtigste S. wurde die 1897 gegr. Wiener S., die der österr. Variante des Jugendstils den Namen Sezessionsstil gab (Hauptvertreter: G. Klimt, Koloman Moser, J. M. Olbrich).
2) Völkerrecht: Abtrennung eines Gebietsteiles eines Staates gegen dessen Willen durch die dort ansässige Bev. mit dem Ziel, einen neuen Staat zu bilden oder sich einem bestehenden Staat anzuschließen.