Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sexualstraftaten
Sexualstraftaten,Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB). Schutzgut dieses 13. Abschnitts des StGB ist seit der Reform des Sexualstrafrechts von 1973 nicht mehr die allg. Sittlichkeit, sondern die Freiheit der Entscheidung über die geschlechtl. Betätigung sowie die ungestörte sexuelle Entwicklung junger Menschen und der Schutz vor schwerwiegenden sexuellen Belästigungen. Straftatbestände sind u. a. sexueller Missbrauch von Kindern, von Jugendlichen (früher als »Verführung« strafbar), von Schutzbefohlenen, von Gefangenen, Anstaltsinsassen, von Widerstandsunfähigen (früher »Schändung«), sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Förderung der Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei.
Sexualstraftaten,Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB). Schutzgut dieses 13. Abschnitts des StGB ist seit der Reform des Sexualstrafrechts von 1973 nicht mehr die allg. Sittlichkeit, sondern die Freiheit der Entscheidung über die geschlechtl. Betätigung sowie die ungestörte sexuelle Entwicklung junger Menschen und der Schutz vor schwerwiegenden sexuellen Belästigungen. Straftatbestände sind u. a. sexueller Missbrauch von Kindern, von Jugendlichen (früher als »Verführung« strafbar), von Schutzbefohlenen, von Gefangenen, Anstaltsinsassen, von Widerstandsunfähigen (früher »Schändung«), sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Förderung der Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei.