Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sequestration
Sequestration[lat. »Absonderung«] die, die gerichtlich angeordnete Übergabe einer Sache an einen Dritten (Sequester) zu einstweiliger treuhänder. Verw. oder Verwahrung, z. B. die Zwangsverw. von Grundstücken (§§ 848, 855 ZPO). - Im Staats- und Völkerrecht heißt S. auch die Zwangsverw. eines Staats oder eines Staatsteiles, dessen Reg. ihrer Funktion enthoben ist.
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