Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Seniorat
Seniorat[lat.] das, nach Klosterrecht errichtetes Kollegium erfahrener Mönche; bei Familiengütern eine Erbfolgeordnung, bei der das älteste Mitgl. der Familie ohne Rücksicht auf die Linie und den Verwandtschaftsgrad nachfolgt; Ggs.: Jüngstenrecht. (Majorat, Primogenitur)
Seniorat[lat.] das, nach Klosterrecht errichtetes Kollegium erfahrener Mönche; bei Familiengütern eine Erbfolgeordnung, bei der das älteste Mitgl. der Familie ohne Rücksicht auf die Linie und den Verwandtschaftsgrad nachfolgt; Ggs.: Jüngstenrecht. (Majorat, Primogenitur)