Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Selbstverteidigung
Selbstverteidigung,allg. die rechtlich erlaubte unmittelbare Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs oder einer drohenden Gefahr (Notwehr, Notstand). Als waffenlose S. bildeten sich v. a. in O-Asien Formen der körperl. Verteidigung aus, die heute auch in Europa als Sportarten betrieben werden. ( Budo, Kung-Fu)
Selbstverteidigung,allg. die rechtlich erlaubte unmittelbare Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs oder einer drohenden Gefahr (Notwehr, Notstand). Als waffenlose S. bildeten sich v. a. in O-Asien Formen der körperl. Verteidigung aus, die heute auch in Europa als Sportarten betrieben werden. ( Budo, Kung-Fu)