Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Selbstschuldner
Selbstschuldner,Bürge, der bei Fälligkeit der Schuld vom Gläubiger ohne vorherige Klage gegen den Hauptschuldner in Anspruch genommen werden kann (§ 773 Abs. 1 BGB; Bürgschaft).
Selbstschuldner,Bürge, der bei Fälligkeit der Schuld vom Gläubiger ohne vorherige Klage gegen den Hauptschuldner in Anspruch genommen werden kann (§ 773 Abs. 1 BGB; Bürgschaft).