Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung(Selbstbehalt) Versicherungswesen: beim Versicherungsnehmer verbleibender Teil eines Risikos, i. d. R. mit Prämiennachlass verbunden. Formen: 1) Festlegung von Entschädigungshöchstgrenzen, 2) proportionale S., 3) Festlegung von Beträgen, bis zu denen der Versicherungsnehmer Schäden selbst trägt (Franchise). In der gesetzl. Krankenversicherung gibt es eine Selbstbeteiligung in Form der Zuzahlungen.
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