Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Selbstbeschränkungsabkommen
Selbstbeschränkungs|abkommen,Handelsabkommen zw. Einfuhr- und Ausfuhrländern, in dem sich die Exporteure bereit erklären, die Ausfuhr bestimmter Waren in das Bestimmungsland mengen- oder wertmäßig zu reduzieren oder nur in einem festgelegten Ausmaß zu steigern. Formal basieren S. auf freiwilligen Vereinbarungen zw. den Vertragsländern, i. d. R. kommen sie aber nur unter massivem Druck des Einfuhrlandes (auf das Exportland) zustande, andernfalls stärkere Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. S. zählen zu den »Grauzonenmaßnahmen«, die im Rahmen der Welthandelsorganisation untersagt sind. Trotzdem spielen sie in den internat. Handelsbeziehungen als nichttarifäre Handelshemmnisse noch eine beträchtl. Rolle und existieren sowohl zw. Industrieländern (z. B. Export japan. Autos in die USA) als auch zw. Industrie- und Entwicklungsländern (z. B. Export von Textilien in die EU).
Selbstbeschränkungs|abkommen,Handelsabkommen zw. Einfuhr- und Ausfuhrländern, in dem sich die Exporteure bereit erklären, die Ausfuhr bestimmter Waren in das Bestimmungsland mengen- oder wertmäßig zu reduzieren oder nur in einem festgelegten Ausmaß zu steigern. Formal basieren S. auf freiwilligen Vereinbarungen zw. den Vertragsländern, i. d. R. kommen sie aber nur unter massivem Druck des Einfuhrlandes (auf das Exportland) zustande, andernfalls stärkere Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. S. zählen zu den »Grauzonenmaßnahmen«, die im Rahmen der Welthandelsorganisation untersagt sind. Trotzdem spielen sie in den internat. Handelsbeziehungen als nichttarifäre Handelshemmnisse noch eine beträchtl. Rolle und existieren sowohl zw. Industrieländern (z. B. Export japan. Autos in die USA) als auch zw. Industrie- und Entwicklungsländern (z. B. Export von Textilien in die EU).