Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Selbstanzeige
Selbst|anzeige,Steuerstrafrecht: eine Form tätiger Reue, die auch bei vollendeter Tat (Steuerhinterziehung oder -verkürzung) Straffreiheit verschaffen kann, wenn als Folge der S. die richtige Steuer festgesetzt und fristgerecht bezahlt wird. Straffreiheit tritt nicht ein, wenn bereits Prüfungs- oder Ermittlungspersonen erschienen waren oder bekannt war, dass Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden waren oder die Tat entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit hätte rechnen müssen (§§ 370 f. Abgabenordnung).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Selbstanzeige