Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sekundogenitur
Sekundogenitur[zu lat. secundo »zweitens« und genitura »Geburt«] die, in fürstl. Häusern eine den Zweitgeborenen zustehende Erb- oder Vermögensfolge sowie deren Anwartschaft auf bestimmte Herrschafts- oder Amtsstellungen (Primogenitur). Die Anwartschaft der Drittgeborenen heißt Tertiogenitur.
Sekundogenitur[zu lat. secundo »zweitens« und genitura »Geburt«] die, in fürstl. Häusern eine den Zweitgeborenen zustehende Erb- oder Vermögensfolge sowie deren Anwartschaft auf bestimmte Herrschafts- oder Amtsstellungen (Primogenitur). Die Anwartschaft der Drittgeborenen heißt Tertiogenitur.