Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sektion
Sektion[lat.] die,
1) allg.: Gruppe, Abteilung.
2) Medizin: (Autopsie, Leichenöffnung, Obduktion, Nekropsie) Öffnung einer Leiche zur Krankheits- und Todesursachenfeststellung sowie zu wiss. und Ausbildungszwecken. Die S. erfordert grundsätzlich die Einwilligung des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben auf richterl. Veranlassung, wenn die Todesursache bei Verdacht eines nichtnatürl. Todes nicht durch bloße Leichenschau festgestellt werden kann. Nach § 87 StPO wird die S. von zwei Ärzten, von denen einer Rechtsmediziner sein muss, vorgenommen. Staatsanwaltschaft und Richter können an der S. teilnehmen. - Ähnl. Bestimmungen gelten in Österreich (§§ 127 ff. StPO) und in den kantonalen Strafprozess-Ges. der Schweiz.
3) in Österreich Bez. einer Abteilung in Ministerien, im Bundeskanzleramt u. a.
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