Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Sejm
Sẹjm[poln. »Versammlung«] der, der poln. Reichstag, seit 1493 oberstes gesetzgebendes Organ; setzte sich aus den Vertretern der Landtage (Landbotenstube) und hohen Kron- und Landesbeamten sowie den Bischöfen (Oberhaus) zusammen. - In der Rep. Polen (1918/19-39) war der S. 1919-22 das Parlament mit einer Kammer und bildete (entsprechend der Märzverf. von 1921) ab 1922 die 2. Kammer neben dem Senat. Nach den Wahlen 1947 als Einkammerparlament errichtet. Seit 1989 besteht das Parlament erneut aus S. und Senat.
Sẹjm[poln. »Versammlung«] der, der poln. Reichstag, seit 1493 oberstes gesetzgebendes Organ; setzte sich aus den Vertretern der Landtage (Landbotenstube) und hohen Kron- und Landesbeamten sowie den Bischöfen (Oberhaus) zusammen. - In der Rep. Polen (1918/19-39) war der S. 1919-22 das Parlament mit einer Kammer und bildete (entsprechend der Märzverf. von 1921) ab 1922 die 2. Kammer neben dem Senat. Nach den Wahlen 1947 als Einkammerparlament errichtet. Seit 1989 besteht das Parlament erneut aus S. und Senat.