Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Segen
Segen[von (kirchen)lat. signare »mit einem Zeichen versehen«], in den Religionen ein Wort (Segensformel), durch das dem Gesegneten das Heil, der Schutz und/oder der Beistand der von ihm verehrten Gottheit bzw. Götter zugesprochen wird; wie sein Ggs., der Fluch, urspr. ein Zauberwort. Die S.-Erteilung erfolgt durch autorisierte Personen (Priester, Stammes- und Familienoberhäupter, Medizinmänner) im Namen Gottes bzw. der Götter, oft in festen liturg. Formen (z. B. durch Handauflegung). Neben Menschen können auch Tiere, Gebäude und Gegenstände gesegnet werden. Die christl. Kirchen verstehen den S. als an Gott gerichtete Bitte, das Leben der Gesegneten unter seine Heilszusagen zu stellen.
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