Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Seeversicherung
Seeversicherung(Seeassekuranz), Versicherung bes. von Schiff, Ladung, Fracht gegen die Seegefahren wie Untergang, Strandung, Verschollenheit, Zusammenstoß, Leckage, Seeraub, Brand, Explosion; geregelt in §§ 778-900 HGB, dem jedoch i. d. R. die Allg. Dt. S.-Bedingungen von 1919 vorgehen; die Seekriegsgefahr ist i. Allg. ausgeschlossen.
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