Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Seemannsamt
Seemanns|amt,staatl. Behörde zur Beaufsichtigung der Arbeitsverhältnisse von Seeleuten und der Schiffsmannschaft. Aufgaben: Ausfertigung der Seefahrtbücher, An- und Abmusterung (Heuerverhältnis), Schlichtung von Streitigkeiten zw. Kapitän und Mannschaft, Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten.
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