Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Seeamt
See|amt,aufgrund des »Ges. über die Untersuchung von Seeunfällen« vom 6. 12. 1985 gebildeter Ausschuss zur Untersuchung von Ursachen und Umständen von Seeunfällen, eingerichtet bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest. Das Untersuchungsverfahren gilt als Verwaltungsverfahren. Es findet eine öffentl. mündl. Verhandlung statt. Gegen den Spruch des S., der neben den Feststellungen auch Sanktionen enthalten kann, ist Widerspruch beim Bundesoberseeamt möglich.
See|amt,aufgrund des »Ges. über die Untersuchung von Seeunfällen« vom 6. 12. 1985 gebildeter Ausschuss zur Untersuchung von Ursachen und Umständen von Seeunfällen, eingerichtet bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest. Das Untersuchungsverfahren gilt als Verwaltungsverfahren. Es findet eine öffentl. mündl. Verhandlung statt. Gegen den Spruch des S., der neben den Feststellungen auch Sanktionen enthalten kann, ist Widerspruch beim Bundesoberseeamt möglich.