Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
See-Sozialversicherung
See-Sozialversicherung,die unter einheitl. Verw. zusammengefasste Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der Seeleute. Träger: 1) die 1887 errichtete See-Berufsgenossenschaft (See-BG) für die See-Unfallversicherung; 2) die 1907 als Sonderanstalt der See-BG errichtete Seekasse für die Arbeiterrentenversicherung der Seeleute, zugleich Generalbevollmächtigte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für die gesetzl. Angestelltenversicherung der Seeleute und Trägerin der See-Pflegekasse zur Durchführung der sozialen Pflegeversicherung; 3) die 1928 als Abteilung der Seekasse errichtete See-Krankenkasse für die Krankenversicherung; 4) die 1974 von der See-BG errichtete Seemannskasse für die Gewährung von Überbrückungsgeld an vorzeitig aus dem Beruf ausscheidende Seeleute.
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