Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schöffengericht
Schöffengericht,das bei den Amtsgerichten aus einem den Vorsitz führenden Berufsrichter (Amtsrichter) und zwei Schöffen gebildete Strafgericht zur Aburteilung mittlerer Kriminalität. Die Zuziehung eines zweiten Amtsrichters ist u. U. möglich: erweitertes S. (§ 29 GVG). - In Österreich gelten ähnl. Bestimmungen. (Schwurgericht)
Schöffengericht,das bei den Amtsgerichten aus einem den Vorsitz führenden Berufsrichter (Amtsrichter) und zwei Schöffen gebildete Strafgericht zur Aburteilung mittlerer Kriminalität. Die Zuziehung eines zweiten Amtsrichters ist u. U. möglich: erweitertes S. (§ 29 GVG). - In Österreich gelten ähnl. Bestimmungen. (Schwurgericht)