Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schätzung
Schätzung,1) Statistik: Verfahren zur annähernden Bestimmung unbekannter Maßzahlen bzw. Parameter (z. B. Wahrscheinlichkeiten, Mittelwerte, Varianzen, Korrelationskoeffizienten) oder Dichten einer unbekannten Verteilung auf der Grundlage vorhandener, genauer Zahlenangaben aus Stichproben oder Zeitreihen. Das einfachste Beispiel ist die S. des Erwartungswertes durch den Stichprobenmittelwert. Schätzmethoden sind Interpolation, Extrapolation oder Ausgleichsrechnung (Regression, Methode der kleinsten Quadrate). Die S. von Maßzahlen wird auch als Punkt-S. bezeichnet, im Unterschied zur Bereichs-S. (Konfidenzschätzung).
2) Steuerrecht: Verfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, sofern diese durch unzureichende Angaben und/oder Belege des Steuerpflichtigen vom Finanzamt nicht anders ermittelt oder berechnet werden können.
Schätzung,1) Statistik: Verfahren zur annähernden Bestimmung unbekannter Maßzahlen bzw. Parameter (z. B. Wahrscheinlichkeiten, Mittelwerte, Varianzen, Korrelationskoeffizienten) oder Dichten einer unbekannten Verteilung auf der Grundlage vorhandener, genauer Zahlenangaben aus Stichproben oder Zeitreihen. Das einfachste Beispiel ist die S. des Erwartungswertes durch den Stichprobenmittelwert. Schätzmethoden sind Interpolation, Extrapolation oder Ausgleichsrechnung (Regression, Methode der kleinsten Quadrate). Die S. von Maßzahlen wird auch als Punkt-S. bezeichnet, im Unterschied zur Bereichs-S. (Konfidenzschätzung).
2) Steuerrecht: Verfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, sofern diese durch unzureichende Angaben und/oder Belege des Steuerpflichtigen vom Finanzamt nicht anders ermittelt oder berechnet werden können.