Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schwurgericht
Schwurgericht,beim Landgericht fungierende Strafkammer, die gemäß § 74 Abs. 2 GVG zuständig ist für Mord, Totschlag und für bestimmte andere Delikte mit Todesfolge. Das S. ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt, die in der Hauptverhandlung mit gleichem Stimmrecht über Schuld und Straffrage entscheiden. An die Stelle des S. tritt im Jugendstrafrecht die Jugendkammer. - In Österreich entscheiden in den Geschwornengerichten über die Schuldfrage acht Geschworne (Geschwornenbank), über die Straffrage die Geschwornen und drei Berufsrichter (Schwurgerichtshof) gemeinsam. In der Schweiz gibt es S. mit unterschiedl. Organisation.
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