Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schwimmbad
Schwimmbad(Badeanstalt), Anlage zum Schwimmen im Freien, an natürl. Gewässern oder Baggerseen, sowie in Hallen (Hallenbad). S. haben Nebenanlagen, v. a. sanitäre Einrichtungen; Schwimmbeckengröße (für Wettkämpfe) mindestens 25 × 12 m (Kurzbahn), internat. 50 × 21 m; Beckentiefe bis 5 m an den Sprunganlagen.
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