Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schwerbeschädigte
Schwerbeschädigte,im sozialrechtl. Sinn Personen, die durch eine gesundheitl. Schädigung im Sinne des Kriegsopferversorgungsrechts, des Soldatenversorgungs-Ges., des Häftlingshilfe-Ges., des Zivildienst-Ges., des Opferentschädigungs-Ges., durch nat.-soz. Gewaltmaßnahmen, Besatzungsmaßnahmen oder Impfschäden nicht nur vorübergehend um mindestens 50 % in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind.
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