Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schwarzhandel
Schwarzhandel(Schleichhandel), Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder Devisen unter Umgehung der gesetzl. Vorschriften über Preise, Steuern und Abgaben. S. ist bes. verbreitet in warenknappen Zeiten mit Güterbewirtschaftung und -rationierung sowie Preisfestsetzungen durch den Staat. Als Folge eines dabei vorhandenen Nachfrageüberhangs entsteht ein schwarzer Markt mit stark überhöhten Preisen. Über den S. hinaus geht der Handel mit Gütern, mit denen Handel zu treiben generell verboten ist (z.B. Rauschgifte). S. begünstigt Entstehen und Verbreitung organisierter Kriminalität.
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