Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schwankungsreserve
Schwankungsreserve, Rückstellung zur Deckung von Defiziten in der gesetzl. Rentenversicherung, die sich aus Betriebsmitteln und Rücklagen zusammensetzt. Der S. werden die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt, das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur S. (§ 216 SGB VI).
Schwankungsreserve, Rückstellung zur Deckung von Defiziten in der gesetzl. Rentenversicherung, die sich aus Betriebsmitteln und Rücklagen zusammensetzt. Der S. werden die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt, das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur S. (§ 216 SGB VI).