Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schutzgewalt
Schutzgewalt,Völkerrecht: 1) das Recht aller Staaten, ihren Angehörigen gegenüber fremden Staaten diplomat. Schutz zu gewähren; 2) die über abhängige oder koloniale Gebiete ausgeübte Herrschaft eines Staates (Protektorat, Schutzgebiete).
Schutzgewalt,Völkerrecht: 1) das Recht aller Staaten, ihren Angehörigen gegenüber fremden Staaten diplomat. Schutz zu gewähren; 2) die über abhängige oder koloniale Gebiete ausgeübte Herrschaft eines Staates (Protektorat, Schutzgebiete).