Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schutzgesetz
Schutzgesetz,allg. eine Rechtsnorm, die den Schutz des Einzelnen (nicht nur der Allgemeinheit) bezweckt, z. B. die Strafbestimmungen zum Schutz von Leib und Leben. Der schuldhafte Verstoß gegen ein S. verpflichtet zum Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB).
Schutzgesetz,allg. eine Rechtsnorm, die den Schutz des Einzelnen (nicht nur der Allgemeinheit) bezweckt, z. B. die Strafbestimmungen zum Schutz von Leib und Leben. Der schuldhafte Verstoß gegen ein S. verpflichtet zum Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB).