Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schutzgenossen
Schutzgenossen,Völkerrecht: die dem Schutz der diplomat. und konsular. Organe eines befreundeten oder, im Krieg, eines neutralen Staates (Schutzmacht) anvertrauten Personen; i. w. S. Angehörige abhängiger oder kolonialer Gebiete.
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