Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schutzbefohlene
Schutzbefohlene,strafrechtlich bes. geschützter Personenkreis, v. a. Jugendliche und in Ausbildung befindl. Personen, die von ihren Erziehern abhängig sind; Gebrechliche, Kranke, Wehrlose. Strafrechtl. Schutz erhalten S. bei Misshandlungen (§ 225 StGB), sexuellem Missbrauch (§ 174), Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 171).
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