Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schulträger
Schulträger,Körperschaft, die für die Einrichtung und Unterhaltung der Schulgebäude und der übrigen schul. Einrichtungen, für die Beschaffung der Lehrmittel, für das Schulpersonal (Hausmeister, Sekretärin) sowie die Schülerbeförderung zuständig ist. Nach der Landesgesetzgebung sind Grund- und Hauptschulen meist in der Trägerschaft von Gemeinden, in einigen Bundesländern auch in der von Landkreisen, während die Realschulen von den Landkreisen, die Gymnasien von Gemeinden, Landkreisen oder auch direkt vom Land getragen werden. S. kann auch ein Schulverband mehrerer Gemeinden und Landkreise sein. Privatschulen sind v. a. in Trägerschaft von Kirchen, Orden oder Schulvereinen; S. anerkannter Privatschulen erhalten öffentl. Zuschüsse.
Schulträger,Körperschaft, die für die Einrichtung und Unterhaltung der Schulgebäude und der übrigen schul. Einrichtungen, für die Beschaffung der Lehrmittel, für das Schulpersonal (Hausmeister, Sekretärin) sowie die Schülerbeförderung zuständig ist. Nach der Landesgesetzgebung sind Grund- und Hauptschulen meist in der Trägerschaft von Gemeinden, in einigen Bundesländern auch in der von Landkreisen, während die Realschulen von den Landkreisen, die Gymnasien von Gemeinden, Landkreisen oder auch direkt vom Land getragen werden. S. kann auch ein Schulverband mehrerer Gemeinden und Landkreise sein. Privatschulen sind v. a. in Trägerschaft von Kirchen, Orden oder Schulvereinen; S. anerkannter Privatschulen erhalten öffentl. Zuschüsse.