Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Schuldversprechen
Schuldversprechen,meist schriftl. Vertrag, durch den eine Leistung (z.B. 100 DM zu zahlen) in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Leistung selbstständig, d. h. losgelöst von einem Verpflichtungsgrund (z.B. Kaufvertrag), begründen soll (abstraktes S.; §§ 780, 782 BGB). Entspricht inhaltlich dem selbstständigen Schuldanerkenntnis. - Im österr. Recht sind abstrakte S. selten, das schweizer. Recht kennt das S. nicht.
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